Ordonnanzgewehrschießen 2024
Ausschreibung
Ort |
Schützenhaus Zwiefalten Hauptstraße 75 88529 Zwiefalten |
Schießzeiten |
Samstag, den 06. Juli 2024 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Siegerehrung |
Direkt im Anschluss, ca. 17:30 Uhr |
Disziplin/Distanz |
Großkaliber, 50 Meter aufgelegt |
Waffen |
Ordonnanzgewehre ab Kaliber 6,5 mm bis Baujahr 1945 in nicht abgeänderter Form. Flimmerband und Diopter sind nicht zugelassen. Kostenlose Leihwaffen (K98) stehen zur Verfügung. |
Schusszahl |
12 Schuss pro Serie, die besten 10 Treffer werden gewertet. |
Startgeld |
Das Startgeld beträgt pro Schütze 10 €, der Nachkauf ist unbegrenzt für 5 € pro Serie möglich. Für die Mannschaftswertung wird kein Startgeld erhoben. |
Wertung |
Eine Mannschaft besteht aus 3 Schützen. Alle Teilnehmer einer Mannschaft werden gewertet (keine Streichergebnisse). Alle 3 Mannschaftsschützen müssen vor dem ersten Schießen gemeldet sein. |
Munition |
Die Munition ist vom Schützen selbst zu stellen. Für die Leihwaffen kann Munition zum Preis von 1,20 € pro Schuss bei der Anmeldung erworben werden. |
Preise |
Einzelwertung: Plätze 1 bis 3 Präsentkorbe Mannschaftswertung: Plätze 1 bis 3 jeweils ein 5l Zwiefalter Engele Partyfässle |
Allgemeine Bedingungen:
- Weiteres Probeschießen ist nicht erlaubt, jeder abgegebene Schuss ist gültig
- Jeder Schütze haftet für seinen Schuss, auch für Sachschäden
- Unregelmäßigkeiten bedeuten den Ausschuss des Schützen
- Das Schützenamt entscheidet endgültig
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Deutschen Schützenbundes, des Bundes deutscher Schützen, sowie des deutschen Sportbunds.
- Mit dem Lösen des Startgelds anerkennt der Schütze alle Bedingungen des Wettkampfs.
Datenschutzbedingungen
Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Startnummer und erzielten Ergebnissen einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien, in örtlichen Amtsblättern, der regionalen Presse und in weiteren Publikationen des DSB sowie dessen Untergliederungen ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb für die Dokumentation/Chronik des Vereins sowie der Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.