Wiederaufnahme Schießbetrieb

Nachdem die Schießstände nun fast zwei Monate geschlossen bleiben mussten, erlaubt die Aktualisierung der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 09. Mai 2020 es den Zwiefalten Schützen den Trainingsbetrieb unter Auflagen teilweise wieder aufzunehmen.

Bogenplatz
Das Bogenschießen ist hier sofort möglich. Die einzelnen Schützen müssen den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Die maximale Anzahl pro Schützen ist auf fünf Personen pro Trainingseinheit beschränkt.

Kurzwaffenstand
Zwischen den Schützen ist immer ein Schießstand frei lassen. Auf dem Schießstand dürfen sich somit maximal drei Schützen und die Aufsichtsperson befinden.

Langwaffenstand
Zwischen den Schützen ist immer ein Schießstand frei zu lassen. Es dürfen somit maximal vier Schützen plus Aufsicht gleichzeitig auf dem Stand sein. Sollte im Liegendanschlag geschossen worden sein, ist die Ablagefläche im Anschluss zu desinfizieren.

Druckluftstand
Das Schießen mit Luftgewehren und -pistolen ist auf dem geschlossen Stand bis auf weiteres nicht gestattet.


Weitere allgemeine Beschränkungen:

Das Training findet im Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gastschützen und Zuschauer sind nicht zugelassen. Der Verein stellt bis auf weiteres keine Vereinswaffen für das Training zur Verfügung. Geschossen werden darf nur mit eigenen Sportgeräten.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Die Standaufsichten sind für die Kontrolle und die Einhaltung der Hygienevorschriften zuständig. Die Namen der Trainings- und Übungsteilnehmer sind zu dokumentieren. Entsprechende Schießkladden liegen hierfür auf den Schießständen aus.

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