Ordonnanzgewehrschießen 2020

Ausschreibung

Ort

Schützenhaus Zwiefalten

Hauptstraße 75

88529 Zwiefalten

Schießzeiten

Samstag, den 25. Juli 2020

von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Siegerehrung

Direkt im Anschluss, ca. 17:30 Uhr

Disziplin/Distanz

Großkaliber, 50 Meter aufgelegt

Waffen

Ordonnanzgewehre ab Kaliber 6,5 mm bis Baujahr 1945 in nicht abgeänderter Form. Flimmerband und Diopter sind nicht zugelassen. Kostenlose Leihwaffen (K98) stehen zur Verfügung.

Schusszahl

12 Schuss pro Serie, die besten 10 Treffer werden gewertet.

Startgeld

Das Startgeld beträgt pro Schütze 8 €, der Nachkauf ist unbegrenzt für 4 € pro Serie möglich. Für die Mannschaftswertung wird kein Startgeld erhoben.

 

Wertung

 

Eine Mannschaft besteht aus 3 Schützen. Alle Teilnehmer einer Mannschaft werden gewertet (keine Streichergebnisse). Alle 3 Mannschaftsschützen müssen vor dem ersten Schießen gemeldet sein.

 

Munition

 

Die Munition ist vom Schützen selbst zu stellen. Für die Leihwaffen kann Munition zum Preis von 0,80 € pro Schuss bei der Anmeldung erworben werden.

Preise

Einzelwertung: Plätze 1 bis 6 Wurstkörbe

Mannschaftswertung: Plätze 1 bis 5 Pokale

Unter allen teilnehmenden Mannschaften wir ein 5l Zwiefalter Engele Partyfässle verlost!

 

Allgemeine Bedingungen:

  • Weiteres Probeschießen ist nicht erlaubt, jeder abgegebene Schuss ist gültig
  • Jeder Schütze haftet für seinen Schuss, auch für Sachschäden
  • Unregelmäßigkeiten bedeuten den Ausschuss des Schützen
  • Das Schützenamt entscheidet endgültig
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Deutschen Schützenbundes, des Bundes deutscher Schützen, sowie des deutschen Sportbunds.
  • Mit dem Lösen des Startgelds anerkennt der Schütze alle Bedingungen des Wettkampfs.

Hygieneplan

1.) Anwendungsbereich

Dieser Hygieneplan findet am 25. Juli 2020 auf der 50m-Schießanlage und des Schützenhaues inkl. Außenbereich des Schützenverein Zwiefaltens statt.

 

2.) Prävention

Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Teilnehmer,

  • die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Hierzu muss jeder Teilnehmer bei der Anmeldung einen Fragebogen ausfüllen. Im Fragebogen werden neben für den Wettkampf relevanten Daten auch Adresse, Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Anwesenheit erfasst. Diese zusätzlichen Daten werden vom Veranstalter vier Wochen aufbewahrt  und anschließend vernichtet.

 

3.) Desinfektion

Handdesinfektionsmittel steht am Eingang in entsprechendem Spender zur Verfügung. Auf den Schießanlagen steht geeignetes Flächendesinfektionsmittel bereit. Die Handwaschbecken sind mit genügend Seife und Papiereinweghandtücher ausgestattet. Hinweise zur korrekten Anwendung hängen aus.

Beim Betreten des Schützenhaues muss sich jeder Besucher seine Hände desinfizieren.

Die Schragen auf der Schießanlage werden nach jeder Benutzung durch die Standaufsicht desinfiziert.

Die Tische im Wirtschaftsraum und dem Außenbereich werden durch den Wirtschaftsdienst regelmäßig gesäubert und desinfiziert. Ebenso desinfiziert werden Armlehnen und Türgriffe.

 

4.) Allgemeine Verhaltensregeln

Die Schießstände sind nur nach Aufruf durch die Standaufsicht zu betreten. Die Standaufsicht stellt sicher, dass sich maximal fünf Personen gleichzeitig auf der Schießanlage befinden.

Außerhalb des Wettkampfbetriebs ist auf den Mindestabstand von 1,5m zu achten. Die Tische im Außen- und Wirtschaftsbereich dürfen nicht verschoben werden.

Die Räumlichkeiten sind ständig zu lüften. Nicht benutzte Schießstände sind hierzu ebenfalls offen zu halten. Die Fenster im Wirtschaftsbereich sind möglichst offen zu halten.

Datenschutzbedingungen

Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Startnummer und erzielten Ergebnissen einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien, in örtlichen Amtsblättern, der regionalen Presse und in weiteren Publikationen des DSB sowie dessen Untergliederungen ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb für die Dokumentation/Chronik des Vereins sowie der Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.

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